Aktuelles
Änderung des Vergütungssystems per 1. Januar 2027
Per 1. Januar 2027 wird die Vergütung der künstlichen Ernährung zu Hause vom bisherigen System über die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) auf die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umgestellt.
Die GESKES setzt sich im Rahmen dieser Umstellung für eine qualitativ hochstehende, wissenschaftlich fundierte und an den WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) ausgerichtete Versorgung ein.
Sobald verlässliche und definitive Informationen zur konkreten Umsetzung vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.
Kassenzulässige Produkte
Die Liste der kassenzulässigen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP-Liste) ist die zentrale Referenz für die Rückerstattung von Produkten zur oralen sondenfreien und enteralen künstlichen Ernährung zu Hause durch die Krankenversicherer. Ab dem Prüfzyklus August 2026 wird die FSMP-Liste ausschliesslich von der GESKES geführt und publiziert.
Die Liste wird regelmässig aktualisiert. Anträge von Herstellern für neue Produkte sowie Anpassungen bestehender Produkte werden zu den unten aufgeführten Prüfterminen entgegengenommen und als kostenpflichtige Dienstleistung bearbeitet.
Neue Produkte
- 3. Quartal: Eingabefrist 31.08.2026
- 4. Quartal: Eingabefrist 30.11.2026
Anpassungen bei bereits gelisteten Produkten
- Eingabefrist 31.08.2026
- Eingabefrist 30.09.2026
- Eingabefrist 30.10.2026
- Eingabefrist 30.11.2026
Der neue Einreiche- und Prüfprozess ist aktuell in Bearbeitung. In der Übergangsfrist können die Anträge mit dem Meldeformular und den entsprechenden Beilagen an info@geskes.ch eingereicht werden.
Homecare-Anbieter
Die Homecare Anbieter müssen alle von santéservices und der GESKES anerkannt sein mit dem Ziel, eine hohe Qualität und Standardisierung der Patienten mit künstlicher Ernährung zu Hause zu gewährleisten. Die Anerkennung als Homecare Anbieter setzt voraus, dass alle Kriterien der Richtlinien erfüllt sind. Dies wird von der GESKES in Form von einem Audit geprüft, bei Erfüllung mit der Zertifizierung bestätigt und in regelmässigen Abständen neu überprüft.
Annerkannte Homecare-Anbieter
- Homecare Bern-Basel
- Homecare Bichsel AG
- Homecare Apotheke Burgdorf
- Pharmacie de la Gare Moutier
- Proximos
- Sitex
- FresuCare AG
- AxelCare SA
- Innoval Pharma AG
- HomeCare Nordstern AG
- HomeCare Mittelland Plus
- Farmadomo HomeCare
- Homecare TI-CURO Alpersico SA
- Pharmadom Sàrl
Gesuche und Verordnungen
Das Vorgehen für die Kostengutsprache – respektive die Verordnung für die künstliche Ernährung zu Hause unterscheidet sich je nach Krankenkasse des Patienten. Die folgenden drei Vorgehen inkl. der dazugehörigen Formulare werden dabei unterschieden.
- Krankenkassen mit santéservices-Vertrag
- Krankenkasse CSS
- Krankenkassen der HSK Einkaufsgemeinschaft