Künstliche Ernährung zu Hause
Die Lebensqualität von Patienten, welche eine künstliche Ernährung (oral, enteral, parenteral) zu Hause benötigen, ist im Wesentlichen von einer stabilen Versorgung, Schulung und Organisation der gesamten Materialien, der eigentlichen Nahrung und von Informationen abhängig. Der administrative und logistische Aufbau einer dafür benötigten Infrastruktur ist für den jeweiligen betroffenen Patienten und deren Angehörige, aber auch für Fachpersonen wie Pflege, Ärzte und Ernährungsberaterinnen oftmals eine grosse Herausforderung. Der Homecare Bereich möchte hier mittels Kontaktadressen der anerkannten Homecare-Anbieter, Vorlagen der Kostengutsprachegesuche sowie mit Richtlinien und Empfehlungen Hilfestellung bieten.
Kassenzulässige Produkte
Die Fachgruppe SMNI veröffentlicht auf ihrer Webseite eine Liste von diätetischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die von GESKES fachlich gemäss den Kriterien 2.2.2 der GESKES-RL geprüft wurden. Die zentral geführte Liste beinhaltet rückerstattungsfähige FSMP-Produkte und Spezialprodukte für den alleinigen Einsatz bei Stoffwechselerkrankungen resp. Geburtsgebrechen gemäss GGML (auch iFSMP).
Die Liste wird in regelmässigen Abständen aktualisiert. Anträge auf Ergänzungen der Liste müssen zu den gegebenden Prüfterminen direkt an die Fachgruppe SMNI gerichtet werden.
Eingabefrist 1. Quartal: 03.03.2025
Veröffentlichung: 31.03.2025
Eingabefrist 2. Quartal: 02.06.2025
Veröffentlichung: 30.06.2025
Eingabefrist 3. Quartal: 01.09.2025
Veröffentlichung: 29.09.2025
Eingabefrist 4. Quartal: 24.11.2025
Veröffentlichung: 29.12.2025
Homecare-Anbieter
Die Homecare Anbieter müssen alle vom SVK und der GESKES anerkannt sein mit dem Ziel, eine hohe Qualität und Standardisierung der Patienten mit künstlicher Ernährung zu Hause zu gewährleisten. Die Anerkennung als Homecare Anbieter setzt voraus, dass alle Kriterien der Richtlinien erfüllt sind. Dies wird von der GESKES in Form von einem Audit geprüft, bei Erfüllung mit der Zertifizierung bestätigt und in regelmässigen Abständen neu überprüft.
Annerkannte Homecare-Anbieter
- Homecare Bern-Basel
- Homecare Bichsel AG
- Homecare Apotheke Burgdorf
- Pharmacie de la Gare Moutier
- Proximos
- Sitex
- FresuCare AG
- AxelCare SA
- Innoval Pharma AG
- HomeCare Nordstern AG
- HomeCare Mittelland Plus
- Farmadomo HomeCare
- Homecare TI-CURO Alpersico SA
- Pharmadom Sàrl
Gesuche und Verordnungen
Das Vorgehen für die Kostengutsprache – respektive die Verordnung für die künstliche Ernährung zu Hause unterscheidet sich je nach Krankenkasse des Patienten. Die folgenden drei Vorgehen inkl. der dazugehörigen Formulare werden dabei unterschieden.