Künstliche Ernährung zu Hause
Die Lebensqualität von Patienten, welche eine künstliche Ernährung (oral, enteral, parenteral) zu Hause benötigen, ist im Wesentlichen von einer stabilen Versorgung, Schulung und Organisation der gesamten Materialien, der eigentlichen Nahrung und von Informationen abhängig. Der administrative und logistische Aufbau einer dafür benötigten Infrastruktur ist für den jeweiligen betroffenen Patienten und deren Angehörige, aber auch für Fachpersonen wie Pflege, Ärzte und Ernährungsberaterinnen oftmals eine grosse Herausforderung. Der Homecare Bereich möchte hier mittels Kontaktadressen der anerkannten Homecare-Anbieter, Vorlagen der Kostengutsprachegesuche sowie mit Richtlinien und Empfehlungen Hilfestellung bieten.
Kassenzulässige Produkte
Die Liste der kassenzulässigen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP-Liste) ist die zentrale Referenz für die Rückerstattung von Produkten zur oralen sondenfreien und enteralen künstlichen Ernährung zu Hause durch die Krankenversicherer. Ab dem Prüfzyklus August 2026 wird die FSMP-Liste ausschliesslich von der GESKES geführt und publiziert.
Die Liste wird in regelmässigen Abständen aktualisiert. Hersteller-Anträge für neue Produkte oder Anpassungen bei bestehenden Produkten werden zu den unten aufgeführten Prüfterminen angenommen und bearbeitet.
Neue Produkte
- 3. Quartal: Eingabefrist 31.08.2026
- 4. Quartal: Eingabefrist 30.11.2026
Anpassungen bei bereits gelisteten Produkten
- Eingabefrist 31.08.2026
- Eingabefrist 30.09.2026
- Eingabefrist 30.10.2026
- Eingabefrist 30.11.2026
Der neue Einreiche- und Prüfprozess ist aktuell in Bearbeitung und wird ab Mitte August an dieser Stelle publiziert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an info@geskes.ch
Homecare-Anbieter
Die Homecare Anbieter müssen alle vom SVK und der GESKES anerkannt sein mit dem Ziel, eine hohe Qualität und Standardisierung der Patienten mit künstlicher Ernährung zu Hause zu gewährleisten. Die Anerkennung als Homecare Anbieter setzt voraus, dass alle Kriterien der Richtlinien erfüllt sind. Dies wird von der GESKES in Form von einem Audit geprüft, bei Erfüllung mit der Zertifizierung bestätigt und in regelmässigen Abständen neu überprüft.
Annerkannte Homecare-Anbieter
- Homecare Bern-Basel
- Homecare Bichsel AG
- Homecare Apotheke Burgdorf
- Pharmacie de la Gare Moutier
- Proximos
- Sitex
- FresuCare AG
- AxelCare SA
- Innoval Pharma AG
- HomeCare Nordstern AG
- HomeCare Mittelland Plus
- Farmadomo HomeCare
- Homecare TI-CURO Alpersico SA
- Pharmadom Sàrl
Gesuche und Verordnungen
Das Vorgehen für die Kostengutsprache – respektive die Verordnung für die künstliche Ernährung zu Hause unterscheidet sich je nach Krankenkasse des Patienten. Die folgenden drei Vorgehen inkl. der dazugehörigen Formulare werden dabei unterschieden.
- Krankenkassen mit SVK-Vertrag
- Krankenkasse CSS
- Krankenkassen der HSK Einkaufsgemeinschaft